8 Dinge, die ein Vermieter nicht tun darf

Eine harmonische Beziehung zwischen Vermieter und Mieter ist der Schlüssel für ein stressfreies Miteinander. Und der sicherste Weg, diese Harmonie herzustellen, besteht darin, die Rechte und Pflichten beider Seiten genau zu kennen. Das ist besonders wichtig, wenn es hart auf hart kommt und beispielsweise eine Zwangsräumung droht. Wissen Sie also, welche Dinge ein Vermieter nicht tun darf?


Es mag auf den ersten Blick selbstverständlich erscheinen, was ein Vermieter nicht tun darf. Aber lassen Sie sich gesagt sein: Es gibt da einige Feinheiten. Deshalb haben wir diese Liste zusammengestellt, um Ihnen zu zeigen, was Sie unter keinen Umständen tun dürfen, wenn Sie eine Immobilie vermieten.

Inhalt:

  • Keine unangekündigten Ãœberraschungsbesuche
  • Kein Rausschmiss ohne Regeln
  • Keine willkürlichen MIetpreiserhöhungen
  • Keine Diskriminierungen
  • Kein plötzlicher Verkauf der Immobilie
  • Keine Reparaturen auf Kosten des MIeters
  • Keine Nutzung des Platzes der Mieter
  • Kein Schlüsselwechsel ohne Ankündigung

Egal, ob Sie ein Mieter oder ein Vermieter sind – für ein harmonisches Mietverhältnis ist es unerlässlich zu wissen, wo die Grenzen liegen: Was dürfen Vermieter eigentlich tun und was nicht?

In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte geben und Ihnen 8 Dinge aufzeigen, die ein Vermieter nicht tun darf. Mit diesem Wissen können Sie sich in Ihren eigenen vier Wänden noch sicherer fühlen oder Ihre Immobilien besser verwalten.

Ãœberraschungsbesuche? Nicht erlaubt!

Vermieter, die ohne Vorankündigung auf der Matte stehen, sind ein absolutes No-Go. In vielen Bundesländern ist es gesetzlich festgelegt, dass Vermieter sich mindestens 24 Stunden vorher ankündigen müssen, bevor sie Ihre Wohnung betreten dürfen. Wie diese Ankündigung erfolgen muss, kann regional variieren.

Manchmal ist in Mietverträgen explizit festgehalten, dass die Information schriftlich oder per E-Mail erfolgen muss. Also, schauen Sie sich Ihren Mietvertrag genau an, bevor Sie einziehen. So wissen Sie genau, was auf Sie zukommt.

Wenn der Vermieter seine Ankunft ordnungsgemäß angekündigt hat, sollten Sie ihn natürlich hereinlassen. In der Regel kommen Vermieter oder Hausverwaltungen zu Besuch, um Reparaturen durchzuführen, potenziellen neuen Mietern die Wohnung zu zeigen oder eine Routinekontrolle zu machen.

Die einzige Ausnahme, bei der ein Vermieter Ihre Wohnung ohne Ankündigung betreten darf, ist im Falle eines echten Notfalls. Aber das ist die absolute Ausnahme, nicht die Regel.

Rausschmiss? Nicht ohne Regeln!

Klar, manchmal müssen Vermieter ihre Mieter vor die Tür setzen. Aber wir leben immernoch in einem Rechtsstaat, und da gibt es klare Spielregeln. Bevor ein Vermieter seinen Mieter also rauswerfen kann, muss er ihm eine angemessene Kündigungsfrist einräumen.

Wie lange diese Frist ist, hängt vom Bundesland ab und kann alles zwischen ein paar Tagen und mehreren Monaten sein. Wenn der Vermieter also denkt, er kann einen Mieter einfach so auf die Straße setzen, dann hat er die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Denn das kann für ihn mächtig Ärger geben.

Übrigens kann Ihr Vermieter Ihnen auch nicht einfach so den Strom oder das Wasser abdrehen, ohne Sie vorher zu informieren. Das gilt besonders, wenn Sie in einer Gegend mit extremen Wetterbedingungen wohnen, denn das wäre nicht nur ziemlich mies, sondern auch gesundheitsgefährdend.

Willkürliche Mietpreiserhöhungen? Nicht mit uns!

Wenn Sie Ihre Unterschrift unter einen Mietvertrag setzen, dann ist das kein Spaß, sondern rechtlich bindend. Das heißt für den Vermieter, er kann nicht einfach aus dem Blauen heraus und ohne triftigen Grund die Miete erhöhen.

Natürlich gibt es hier ein paar Ausnahmen, zum Beispiel, wenn Sie sich entscheiden, sich einen pelzigen Vierbeiner anzuschaffen oder wenn umfangreiche Renovierungsarbeiten anstehen.

Ein weiterer Punkt, der eine Mieterhöhung rechtfertigen kann, ist, wenn Ihre Wohnung in einem Gebiet liegt, das der Mietpreisbremse unterliegt. In der Regel legen diese Regulierungen fest, dass der Vermieter die Miete nur um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen darf.

Also, bevor Sie den Stift zücken und einen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie das unbedingt überprüfen. Ansonsten gilt: Der im ursprünglichen Mietvertrag vereinbarte Mietpreis hat Bestand. So einfach ist das.

Diskriminierung? Nicht in meinem Mietshaus!

Dinge, die ein Vermieter nicht tun darf, beinhalten auch, einen Mieter aufgrund persönlicher Merkmale abzuweisen. Dazu gehören Alter, Geschlecht und Hautfarbe. Diese Eigenschaften dürfen auch nicht als Ausrede verwendet werden, um unterschiedlich hohe Mieten zu fordern. Stellen Sie sich vor, Sie müssten mehr Miete zahlen, nur weil Sie in Ihren Zwanzigern sind und der Vermieter denkt, Sie könnten die Wohnung eher beschädigen.

Und wenn jemand mit einer Behinderung Ihre Wohnung mieten möchte, können Sie nicht einfach ablehnen, angemessene Änderungen am Mietvertrag oder an der Wohnung selbst vorzunehmen. Jeder hat das Recht, bequem und ohne Diskriminierung zu leben.
Beispielsweise darf ein Vermieter seine Mieter nicht aufgrund der folgenden Merkmale ablehnen:

  • Alter
  • Nationalität
  • Hautfarbe
  • Religion
  • Geschlecht oder Geschlechtsidentität
  • Sexuelle Orientierung
  • Familienstand
  • Behinderungen

Verkauf der Immobilie? Nicht auf Kosten des Mieters!

Nur weil ein Vermieter seine Immobilie verkaufen möchte, heißt das noch lange nicht, dass man seinen Mieter auf die Straße setzen kann. Ein bestehender Mietvertrag ist kein Witz und der Mieter kann sogar Besichtigungen ablehnen, wenn sie ihm nicht gelegen kommen. Solange der Mietvertrag nicht rechtskräftig gekündigt ist, haben die Mieter das Recht, ihre vier Wände zu behalten.

Wenn Sie als Vermieter wirklich dringend verkaufen müssen, können Sie dem Mieter eine Abfindungszahlung anbieten. Aber seien Sie fair und sorgen Sie dafür, dass beide Seiten von der Vereinbarung profitieren.

Reparaturen? Das ist Vermietersache!

Es ist die alleinige Pflicht des Vermieters, dafür zu sorgen, dass die Wohnung sicher und bewohnbar ist. Wenn er sich weigert, angemessene Reparaturen durchzuführen, kann er sich schonmal auf Ärger gefasst machen.

Dinge wie Schimmelbeseitigung oder die Reparatur von Versorgungseinrichtungen sind definitiv Sache des Vermieters. Und nein, er kann Sie als Mieter nicht dazu zwingen, größere Reparaturen wie Balkon- oder Treppenreparaturen zu übernehmen.

Ihr Platz? Ihr Recht!

Ihr Mietvertrag gewährt Ihnen das Recht auf den von Ihnen gemieteten Raum. Das heißt, der Vermieter kann Ihnen keinen Raum vorenthalten, den Sie rechtmäßig gemietet haben.

Ob es sich um Parkplätze, Keller oder Lagerräume handelt – der Vermieter hat kein Recht, sie für seinen persönlichen Gebrauch zu nutzen. Also, stellen Sie sicher, dass Sie bekommen, wofür Sie zahlen!

Schlüsselwechsel? Nur mit Ankündigung!

Es ist natürlich, dass in jeder Beziehung Konflikte auftreten, und da sind Mieter und Vermieter keine Ausnahme. Egal, ob Sie nun Mieter oder Vermieter sind – es ist wichtig, sich klar darüber zu sein, was zu tun ist, wenn die andere Partei die Regeln nicht einhält. Hier sind einige Tipps für Vermieter, die Ihnen dabei helfen könnten, falls Ihr Mieter die Regeln missachtet:

  • Versuchen Sie, das Problem durch Kommunikation zu lösen. Wenn das nicht funktioniert, können Sie eine Abmahnung aussprechen.
  • Dokumentieren Sie alle Verstöße gegen den Mietvertrag. Sollte es zu einer Räumungsklage kommen, benötigen Sie diese Beweise.
  • Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, um sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen Schritte korrekt durchführen.

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass niemand das Recht hat, Vergeltungsmaßnahmen zu ergreifen. Egal, ob Sie Mieter oder Vermieter sind, Sie haben aber sowohl als Mieter als auch als Vermieter das Recht, sich zu verteidigen und Ihre Rechte geltend zu machen.

FAQ

Welche Dinge darf ein Vermieter nicht tun?

Ein Vermieter hat natürlich Pflichten, aber es gibt auch Dinge, die er nicht tun darf. Er darf zum Beispiel nicht ohne Erlaubnis die Wohnung betreten, er kann nicht willkürlich die Miete erhöhen und er darf keine persönlichen Gegenstände des Mieters entfernen. Es ist wichtig, dass Vermieter ihre Grenzen kennen, um Konflikte zu vermeiden.

Kann ein Vermieter meine Miete einfach so erhöhen?

Nein, das geht nicht, denn in Deutschland gibt es strenge Regeln für Mieterhöhungen. Ein Vermieter muss eine Mieterhöhung schriftlich ankündigen und begründen. Außerdem muss er sich an die Kappungsgrenze halten, die besagt, dass die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20% steigen darf.

Was tun, wenn ein Mieter sich nicht an die vorgegebenen Regeln hält?

Zunächst sollten Sie ein klärendes Gespräch mit Ihrem Mieter suchen. Oft können Missverständnisse und Unstimmigkeiten auf diesem Wege ausgeräumt werden. Sollte das keine Besserung bringen, könnten Sie eine formelle Abmahnung in Betracht ziehen. Sollte der Mieter weiterhin uneinsichtig bleiben, könnte letztlich eine Kündigung die ultimative Maßnahme sein. Wir hoffen natürlich, dass es nicht zu solch drastischen Schritten kommen muss.

Wie kann das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter verbessert werden?

Kommunikation ist wichtig: Seien Sie ehrlich, transparent und respektvoll im Umgang mit Ihren Mietern. Ein regelmäßiger, offener Dialog kann bereits erheblich zur Verbesserung der Beziehung beitragen. Vergessen Sie nicht, dass Freundlichkeit und Respekt immer gut ankommen. Ein harmonisches Miteinander erleichtert Ihnen als Vermieter das Leben erheblich. Bleiben Sie also konsequent in Ihrer Kommunikation und streben Sie einen offenen Austausch an.

8 Dinge, die ein Vermieter nicht tun darf: Zusammenfassung

Es ist ziemlich klar, dass es eine Menge Dinge gibt, die Vermieter nicht tun dürfen – von unangekündigten Besichtigungen bis hin zu willkürlichen Hausordnungsänderungen und Reparaturen auf Kosten der Mieter. Doch wer behält all diese Regeln im Kopf?

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