Coworking ist auf dem Vormarsch. Gut angepasst an die Bedürfnisse von Startups und Unternehmen, die den digitalen Wandel vollzogen haben, stellt diese neue Art von gewerblichem Mieten nichts anderes als ein Gewerbe-Untermietvertrag dar, von welchem viele Berufstätige jedoch mehr profitieren. Hierfür müssen sie lediglich eine Arbeitsfläche zum Zwecke der Berufsausübung anmieten. Der Mietpreis der Räumlichkeit verteilt sich hierbei auf die verschiedenen Mieter entsprechend der von ihnen belegten Arbeitsfläche. Diese Art der Anmietung von Gewerberäumen ist besonders für kleine und junge Unternehmen attraktiv, wobei die Besonderheiten dieser Mietform jedoch bezügich der individuellen Tauglichkeit vorab geprüft werden sollten.
Coworking verändert die Mietsituation
Im Laufe der Jahre hat sich Coworking zu einer immer häufiger vorkommenden Praxis für Berufstätige entwickelt. Es sind es vor allem die durch Coworking erzielten Einsparungen, die Berufstätige anziehen. Besonders junge Unternehmen und Startups greifen daher zunehmend auf Coworking zurück. Die Besonderheit des Coworking besteht darin, dass die Arbeitsfläche zeitlich unbegrenzt von wenigen Stunden bis zu mehreren Jahren genutzt werden kann, und jeder Coworker je nach Bedarf die Größe der Arbeitsfläche bestimmen kann.
Coworking wird bei Berufstätigen immer beliebter. Es ist eine kostengünstige und zeitlich unbegrenzte Lösung und jeder Coworker kann genau bestimmen, wie viel Fläche benötigt wird.
Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Cowoker denselben Beruf in denselben Räumlichkeiten ausüben. Ein Unternehmen kann sich dazu entschließen, seine ungenutzten Räumlichkeiten ganz oder teilweise an ein oder mehrere andere Unternehmen zu vermieten. Häufig entscheiden sich die profitierenden Coworker darüber hinaus auch für eine gemeinschaftliche Nutzung verschiedener Geräte wie Kopierer, Kaffeemaschinen und dem WLAN. Dies alles sind zusätzliche Einsparungen, die erzielt werden können. Weitere Einsparungen werden auch dadurch erreicht, dass keine hohe Kaution oder Mietkosten für die verbleibende Nutzungsdauer gezahlt werden müssen.
Coworking ermöglicht mehr Entscheidungsspielraum
Die Entscheidung für Coworking ist eine strategische Entscheidung. Coworking kann von mehreren Unternehmern gemeinsam durchgeführt werden, indem diese die vorhandenen Büroflächen untereinander verteilen. Coworking kann auch von einem Unternehmen initiiert werden, das einen Teil seiner freien Arbeitsplätze sinnvoll und ökonomisch nutzen möchte. Es ist auch möglich, dass eine Privatperson eine bestimmte Fläche zur gewerblichen Nutzung an einen Coworker vermietet.
Falls im Gewerbemietvertrag keine Regelung zur Möglichkeit der Untervermietung nicht genutzter Räumlichkeiten getroffen ist, bedarf es gemäß § 540 BGB der Zustimmung des Vermieters, die Räumlichkeiten an Coworker vermieten zu können. Selbiges gilt für private Mieter, welche untervermieten möchten.
Vorteile des Coworking
Coworking bietet zahlreiche Vorteile, welche sich in vier Kategorien einteilen lassen:
- Coworking bietet vor allem finanzielle Vorteile. Die Aufteilung der Mietkosten, die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und die geringe Kaution sind sicherlich die wichtigsten.
- Unternehmen, welche Coworking betreiben, können mit anderen Coworkern berufliche Kontakte knüpfen. Somit ist Coworking eine kostengünstige Möglichkeit, schnell ein Netzwerk aufzubauen. Die heutigen Unternehmen, besonders diejenigen, die von der digitalen Verknüpfung wirtschaftlich abhängen, profitieren dadurch.
- Coworking hat auch einen besonderen Vorteil für junge Unternehmen, Freiberufler und Startups, da Coworking es diesen erleichtert, sich beruflich zu etablieren. Im Gegensatz zu einem klassischen Gewerbemietvertrag besteht eine viel bessere Flexibilität hinsichtlich der Dauer der Anmietung der Büroflächen sowie bezüglich deren Größe.
- Startups müssen nicht mehr lange Mietzeiträume in Kauf nehmen, durch welche die Miete eine außerordentlich hohe Belastung in einer noch nicht stabilisierten finanziellen Situation darstellt. Untermietverträge bei Coworking erfordern keinen Abschluss von Jahresmietverträgen, sondern können je nach Bedarf zeitlich flexibel gestaltet werden.
Coworking hat nur wenige Nachteile
Die Nachteile des Coworking halten sich stark in Grenzen. Diese bestehen letztlich nur in der gemeinsamen Nutzung der Räumlichkeiten. Manche Berufstätige haben Schwierigkeiten, mit anderen Berufstätigen in denselben Räumen zu arbeiten und sich mit diesen bei der gemeinsamen Nutzung von Geräten zu arrangieren, insbesondere wenn diese Personen nicht demselben Unternehmen angehören. Da es sich bei Coworking Räumlichkeiten oft um große offene Räume handelt, in welchen dutzende Büros ohne Abgrenzung untergebracht sind, zählen Konzentrationsschwierigkeiten zu den häufigsten Problemen. Dies lässt sich jedoch vermeiden, indem geräuschempfindliche Menschen gezielt nach Coworking Angeboten suchen, die kleine geschlossene Räume zur Verfügung stellen. Ein weiteres Problem der großen offenen Räumlichkeiten liegt in der Privatsphäre. Unternehmen und Freiberufler sind häufig darauf angewiesen, gewisse Betriebsgeheimnisse zu bewahren und die Arbeit in einem Großraumbüro, besonders mit anderen Berufstätigen, welche nicht demselben Unternehmen angehören, setzt diesen einem gewissen Risiko aus. Aus diesem Grund ist es wichtig, Strategien zu entwickeln, und Regeln für Angestellte aufzustellen, die die Datensicherheit gewähren.
Einige Regeln müssen eingehalten werden
Es ergeben sich dieselben Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter bei einem Mietvertrag für einen Coworking Arbeitsplatz wie bei jedem anderen gewerblichen Mietvertrag. Auch die Form des Mietvertrages ist im Großen und Ganzen gleich. Der Name von Mieter und Vermieter sowie die Adresse der gemieteten Gewerbefläche müssen aufgeführt werden. Es sollte auch eine Geschäftsordnung beigefügt und unterschrieben werden, welche die Rechte und Pflichten des Coworkers gegenüber dem Vermieter, aber auch gegenüber anderen Coworkern, aufführt. Diese Geschäftsordnung ist ein wichtiges Dokument, das im Falle eines Gerichtsverfahrens zu Beweiszwecken herangezogen werden kann. Im Übrigen empfiehlt sich eine Inventarliste, aus welcher hervorgeht, welche Büro- oder Betriebsausstattung übernommen oder genutzt wird.
Zusätzlich zur pünktlichen Zahlung der Miete sind Coworker dazu verpflichtet, die angemieteten Räumlichkeiten nur zu den im Vertrag festgelegten Zwecken zu nutzen. Jede Veränderung der gemieteten Räumlichkeiten sollte erst nach Genehmigung des Vermieters erfolgen. Außerdem ist der Mieter dazu verpflichtet, die Räumlichkeiten und angemieteten Gegenstände pfleglich zu nutzen.
Coworker sind nicht gemeinsam haftbar
Die Haftbarkeit des Coworker ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften und den AGB. Falls ein Coworker die Miete nicht bezahlt, hat dies keine Auswirkung auf andere Coworker, da diese in einem separaten Mietverhältnis stehen. Bezüglich anderer Schäden gemeinsam genutzter Räumlichkeiten oder Gegenstände kommt es auf die persönliche Verantwortlichkeit des Coworkers an.
Bezüglich der Haftung des Vermieters für von anderen Coworkern verursachten Schäden befindet sich in den AGB in der Regel eine Klausel, welche eine solche Haftung ausschließt.
Vorlage eines Coworking-Untermietvertrages
Laden Sie hier eine kostenlose Vorlage für einen Coworking Untermietvertrag herunter.
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