- Die Bedeutung der Energieeinsparverordnung (EnVO 2014)
- Bedarfsorientierter oder verbrauchsorientierter Energieausweis
- Kostenübernahmepflicht für die Ausstellung des Ausweises
- Mieterhöhung durch energiesparende Modernisierungen
- Mietminderung, Kündigungsrecht und Härtefallregelung bei energiesparenden Modernisierungen
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sieht die energetische Verbesserung von Neu- und Altbauten vor, um sich einem klimaneutralen Gebäudestand anzunähern. Mit der Verordnung kommen jedoch auch Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern. Insbesondere sieht die Verordnung die Vorlagepflicht eines Energieausweises durch den Vermieter und die Umlegung der Energieausweiskosten auf den Mieter vor. Als Folge der durch die Verordnung begünstigten energetischen Maßnahmen kann der Vermieter die energetischen Modernisierungen in Form einer Mieterhöhung auf den Mieter umlegen, welcher kein Mietminderungsrecht während der Ausführung, jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht erhält.