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Wollen Sie eine Immobilie zur Vermietung anbieten, diese ist jedoch noch renovierungsbedürftig? Haben Sie den perfekten Mieter gefunden, aber dieser möchte noch gerne Änderungen vornehmen? Sind Sie mit Änderungen an dem Mietobjekt einverstanden, haben jedoch momentan nicht die finanziellen Mittel, diese selber vorzunehmen? Haben Sie sich schon überlegt, ob eine Reduzierung der Miete gegen Arbeit eine gute Lösung für Sie ist? Sie haben bereits davon gehört, möchten aber noch mehr darüber erfahren? Sie fragen sich, welche Renovierungsarbeiten in Frage kommen und wie Sie am besten vorgehen? Seien Sie versichert, wir erklären Ihnen alle Einzelheiten und Schritte eines solchen Arrangements.

Reduzierung der Miete gegen Arbeit: Was ist das genau?

Das Konzept der Reduzierung der Miete gegen Arbeit in erster Linie eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien: dem Vermieter (oder der ihn vertretenden Person) und dem Mieter. Die eine Partei bietet die Anmietung eines Mietobjektes an, das jedoch noch die Fertigstellung einiger Arbeiten erfordert, um komfortabler zu werden; die andere Partei schlägt vor oder erklärt sich damit einverstanden, die Durchführung dieser Arbeiten und die notwendigen Kosten gegen eine Reduzierung der Miete zu übernehmen. Natürlich muss die Vereinbarung schriftlich erfolgen, um die Rechte beider Parteien zu gewährleisten.

Diese Vereinbarung kann sowohl für die Vermietung einer unmöbilierten als auch einer möblierten Wohnung getroffen werden. Außerdem können die beiden Parteien das Arrangement sowohl bei Unterzeichnung des Mietvertrages als auch nachträglich während der Mietzeit treffen: hiernach bestimmt sich auch das Vorgehen bei der Vornahme der Vereinbarung.

Sobald sich beide Parteien über die Einzelheiten der Ausführung der Arbeiten und die Kosten geeinigt haben, müssen sie lediglich die Bedingungen für die finanzielle Entschädigung des Mieters aushandeln: Wie stark wird die Miete reduziert und über wie viele Monate. Hierbei ist zu beachten, dass die Reduzierung nur die Miete betrifft und keine Mietkosten beinhalten kann: Strom- und Gaskosten, Steuern, Betriebs- und Wartungskosten, usw.

Wichtig ist des Weiteren, dass im Mietvertrag festgehalten wird, dass der Mieter nach Vertragsende nicht dazu verpflichtet ist, das Mietobjekt in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Die notwendige Zustimmung der Vermieters bezüglich der Renovierungsarbeiten stellt nämlich weder einen Verzicht auf den Rückbau bei Vertragsende dar, noch gewährt sie dem Mieter ein Recht auf finanziellen Ersatz für seine Aufwendungen.

Wie kann man von der Mietminderung gegen Arbeit profitieren?

Die erste Voraussetzung besteht darin, dass beide Parteien zu einem solchen Arrangement bereit sind und sich in allen Einzelheiten geeinigt haben. Bevor Sie eine solche Vereinbarung in Betracht ziehen, sollten Sie sich mit allen möglichen Konsequenzen auseinandersetzen.

Das Gesetz ist eindeutig: Der Vermieter muss einen angemessenen Wohnraum zur Verfügung stellen, der lebenswert ist und kein Risiko für die physische Sicherheit oder die Gesundheit des Mieters darstellt. Dies betrifft sowohl den Zustand des Mietobjektes und des Gebäudes als auch die Ausstattung. Der Vermieter hat daher kein Recht, eine Vereinbarung über eine Reduzierung der Miete gegen Arbeit in den Mietvertrag aufzunehmen, obwohl er in erster Linie bereits kein sicheres und lebenswürdiges Mietobjekt bereitstellt. Ein Minimum an Energieeffizienz ist ebenfalls ohnehin zu gewährleisten. Ebenso können beide Parteien eine Klausel dieser Art nicht in den Mietvertrag für eine im Bau befindliche Wohnung aufnehmen. Kurz gesagt, das Arbeit-gegen-Mietreduzierungs-Arrangement kann nur durchgeführt werden, wenn das Mietobjekt den gesetzlichen Standards entspricht und bezugsfertig ist.

Folglich handelt sich bei den von einem solchen Arrangement betroffenen Arbeiten um Verbesserungs- und Wartungsarbeiten, die weder gesetzlich verpflichtend noch dringend sind. Beide Parteien können Malerarbeiten vereinbaren oder den thermischen und akustischen Zustand des Mietobjektes verbessern. Reparaturen unterschiedlicher Art sind ebenfalls von einer solchen Vereinbarung betroffen. Auch andere Einrichtungsgegenstände und Ausstattungen wie bessere Sanitäranlagen können auf Kosten des Mieters gegen eine geringere Miete geändert werden. Es genügt, die gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitsstandards einzuhalten, und für den Rest können die beiden Parteien je nach Gefallen Vereinbarungen treffen.

Wenn Sie Zweifel haben, welche Art von Arbeiten in Frage kommen, wie die Kosten zu verteilen sind, oder welche Verantwortung die einzelnen Vertragsparteien haben, ist es besser, sich von einem Experten beraten zu lassen.

Achtung!

Verwechseln Sie die Verbesserungsarbeiten nicht mit gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten des Vermieters. Wenn sich während des Mietverhältnisses der Wohnzustand ohne Verschulden des Mieters verschlechtert und dringende Arbeiten zur Sicherheit der Bewohner oder zur Gewährleistung eines Mindeststandards erforderlich sind, muss sich der Vermieter darum kümmern. Kommt der Vermieter seiner Pflicht unter Fristsetzung nicht nach, kann sich hieraus ein Mietminderungsrecht des Mieters ergeben.

Wie kann man diese Abmachung formalisieren?

In Anbetracht der hohen Kosten, die durch Renovierungsarbeiten verursacht werden können, sollte jeglicher Art von Problemen/ Missverständnissen vorgebeugt werden, indem die Parteien die Details der Arbeiten möglichst klar und präzise schriftlich festhalten. Das genaue Vorgehen unterscheidet sich je nach Zeitpunkt der Vereinbarung: Bei Unterzeichnung des Vertrages oder während der Mietzeit.

  • Im ersten Fall: Sobald sich die Parteien darüber einig sind, welche Verbesserungsarbeiten ausgeführt werden sollen, und in welcher Höhe diese finanziell zu entschädigen sind, sollte eine entsprechende Klausel in den Mietvertrag vor Unterzeichnen des Vertrages hinzugefügt werden.

Entsprechend der Einigung zwischen dem Vermieter und Mieter, die Miete zu reduzieren, und im Gegenzug Arbeiten durch den Mieter/ einen vom Mieter beauftragten Fachhandwerker auf Kosten des Mieters auszuführen, haben die Parteien folgende Änderungen an dem Mietobjekt beschlossen:

(Beschreiben Sie detailliert die Art der Arbeiten, der Betrag um welche die Miete reduziert wird, und der Zeitpunkt zu welchem die Arbeiten ausgeführt werden sollen.)

Der Vermieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Mieter das Mietobjekt bezüglich der vereinbarten Veränderungen nicht in dessen ursprünglichen Zustand nach Vertragsende zurückversetzen muss.

  • Im zweiten Fall: Da der Mietvertrag bereits unterzeichnet worden ist, muss eine separate schriftliche Vereinbarung aufgesetzt und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

Welche Einzelheiten sollten in der schriftlichen Vereinbarung erwähnt werden? In beiden der oben genannten Fälle sollte Folgendes festgehalten werden:

  • Die Art der Arbeiten, die von dem Mieter durchgeführt werden.
  • Die Summe, um welche die Miete im Gegenzug herabgesetzt wird.
  • Der Zeitpunkt, zu welchem die Arbeiten spätestens ausgeführt worden sein müssen.
  • Die Art, auf welche die Arbeiten auszuführen sind (durch den Mieter oder durch einen Handwerker).
  • Der Verzicht des Vermieters darauf, dass der Mieter die Wohnung bei Auszug in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen hat.
  • Die Kosten für die Arbeiten.

Beide Parteien können Angebote von Handwerkern vorlegen und sich vor dem Unterzeichnen der Vereinbarung auf das beste Kosten-Leistungs-Angebot einigen. Die Details über die Ausführung der Arbeiten sowie die Mietreduzierung sind die wichtigsten Punkte. Alles muss präzise festgehalten werden: Der Betrag und die Dauer der monatlichen Reduzierung.

Denken Sie auch daran, eine Entschädigung für den Fall festzulegen, dass der Mieter vor Beendigung des Arrangements auszieht.

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