Im Gegensatz zu Zeitmietvertragen mit einer Laufzeit unter einem Jahr sind zeitlich unbegrenzte Mietverträge über Wohnraum grundsätzlich auch in mündlicher Form möglich. Empfehlenswert ist das allerdings nicht. Es gelten in diesem Falle die gesetzlichen Regelungen des BGB, welches tendentiell eher mieterfreundlich ist und Vermieter ohne anderslautende vertragliche Vereinbarungen das Nachsehen haben. Daher ist es ratsam, immer einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen. Mietrechtsstreitigkeiten lassen sich leider nie zu 100 % verhindern, durch einen korrekt aufgesetzten Mietvertrag legen Sie allerdings ein solides Fundament und die höchstmögliche Sicherheit für beide Vertragsparteien.
Unbefristeten Mietvertrag über Wohnraum abschließen
Zusammenfassung