Sie haben sich als Eigentümer entschlossen, ihre Wohnung zu vermieten. Dann stehen Sie vor dem Problem, einen guten Mieter zu finden. Und dieser soll die Wohnung pfleglich behandeln und die Miete sicher zahlen. Außerdem soll er sich in die Hausgemeinschaft einfügen. Sicher ist die Angst, keinen guten Mieter zu finden, eine große Belastung.
Doch keine Sorge. Sie müssen nur ein paar Punkte beachten. Dann ist es wahrscheinlich, dass Sie einen guten Mieter finden. Hier erfahren Sie, welche Punkte wichtig sind.
Mit der Selbstauskunft einen guten Mieter finden
Sie können Ihr Mietobjekt selbst inserieren oder über einen Makler vermitteln lassen. Dabei empfiehlt es sich, bei der ersten Kontaktaufnahme eine Selbstauskunft der Mieter zu erbitten. Darin teilt der Interessent dem Vermieter einige wichtige Daten mit. Diese sind für die Entscheidung essentiell.
Eine ordnungsgemäße Selbstauskunft ist ein erstes Indiz dafür, wie seriös ein Mietinteressent ist.
In eine Selbstauskunft gehören Angaben zu folgenden Punkten:
- Voller Name und aktuelle Anschrift. Der Personalausweise sollte bei Vertragsschluss vorgelegt werden
- Geburtsdatum
- Beruf, Arbeitsstelle und ggf. Arbeitgeber
- Einkommen
Je nach Beschäftigungsverhältnis des Bewerbers dienen die folgenden Unterlagen dem Einkommensnachweis:
Bei Angestellten:
- Letzter Steuerbescheid
- Letzte 3 Lohnbescheide
- Arbeitsvertrag oder eine Arbeitgeberbescheinigung
Bei Selbständigen:
- Bilanz / Erfolgsrechnung / Geschäftsabschluss
- Nachweis über die aktive Selbständigkeit, z.B. Handelsregisternummer
Bei Auszubildenden und Studierenden:
- Statusbescheinigung, z.B. Ausbildungsvertrag oder Immatrikulationsbescheinigung
- Einkommensnachweise, z.B. BAföG-Bescheide, Nebenjobs oder Bürgschaft der Eltern
Bei Rentnern und Pensionären:
- Steuer- und/oder Rentenbescheide
sowie bei Arbeitslosen:
- Bescheid über Arbeitslosengeld
- Nachweis über Arbeitslosengeldzahlungen der letzten 3 Monate
Zulässige und unzulässige Fragen
Neben diesen Basisangaben wünschen sich Vermieter häufig noch die Beantwortung weiterer Fragen. Das ist verständlich, denn als Vermieter wollen Sie das Risiko minimieren. Und zu diesem Zwecke viele Informationen über zukünftige Mieter einholen.
Doch Vorsicht: Nicht alle Fragen sind zulässig. Die Rechtsprechung hat bereits eine ganze Reihe an Fragen für unzulässig erklärt. Daneben sollten Sie auch die Rechte und Privatsphäre des Bewerbers respektieren. Vor allem in Gebieten mit hoher Mietnachfrage.
Übersicht unzulässiger und zulässiger Fragen
Und nicht in allen Fragen urteilen die Gerichte einheitlich. Aber bei manchen Fragen herrscht kein Zweifel:
Anzahl der Personen, die mit einziehen | Zulässig |
Gehaltsabrechnungen | Zulässig |
Mietschulden | Zulässig |
Pfändung des Arbeitseinkommens oder andere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen | Zulässig |
Nutzung des Wohnraums (privat / gewerblich) | Zulässig |
Beabsichtigte Haustierhaltung | Zulässig |
Rauchgewohnheiten | i.d.R. unzulässig, da Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch zählt. |
Krankheiten oder Behinderungen | Unzulässig |
Hautfarbe und Religion | Unzulässig |
Mitgliedschaft im Mieterverein oder einer Partei | Unzulässig |
Hobbys und Musikgeschmack | Unzulässig, an die Hausordnung und Ruhezeiten müssen sich natürlich auch Fans lauter Heavy-Metal-Musik halten. |
Frage nach laufendem Ermittlungsverfahren | Unzulässig |
Vorstrafen | Unzulässig |
Rechtliche Bettreung | Unzulässig |
Einkommensverhältnisse von Angehörigen | Unzulässig, außer sie werden Mitbesitzer oder Bürgen |
Ist eine Frage unzulässig, so darf der Interessent auch bewusst lügen. Folgen im Falle des Einzugs: keine.
Ist eine Frage des Vermieters jedoch zulässig gewesen und der Mieter hat bewusst falsche Angaben an, dann hat dies Folgen. So hat der Vermieter den Vertrag anfechten oder Schadensersatz fordern. Aber eventuell auch fristlos kündigen. Hat der Mieter über sein Einkommen gelogen, besteht die Möglichkeit der Kündigung sogar dann, wenn der Mieter die Miete zahlt.
Gut zu wissen!
Der Deutsche Mieterbund rät: die Selbstauskunft stets komplett auszufüllen. Grund: leere Felder senken die Chance auf eine Zusage. Für Vermieter bedeutet das: Antworten auf unzulässige Fragen sind nicht aussagekräftig. Denn Sie wissen nie, wer diese wahrheitsgemäß beantwortet hat. Und wer von seinem Recht auf unwahre Beantwortung Gebrauch gemacht hat.
Selektion, um einen guten Mieter zu finden
Haben Sie nun die „harten Fakten“ zusammengetragen, müssen diese ausgewertet werden. Und sie müssen eine Entscheidung zu treffen. Dafür sollten Sie sich unbedingt erst festlegen, welche Vorstellungen Sie selbst für die nächsten Jahre haben.
Käme Ihnen beispielsweise eine kurze Mietdauer gelegen? Oder bevorzugen Sie einen Langzeitmieter? In letzterem Falle wäre z.B. der erfolgreiche Geschäftsmann auf den ersten Blick die bessere Wahl. Bei näherem Hinsehen könnte aber die alleinerziehende Mutter eher Ihrem Profil entsprechen. Denn diese wird vermutlich länger an einem Ort leben wollen. Zum Beispiel ein Student hingegen wird höchstwahrscheinlich nach dem Abschluss nicht dauerhaft in seiner Studentenwohnung weiterleben wollen. Und wäre damit ein guter Mieter für Eigentümer, die Ihre Wohnung in einigen Jahren selbst bewohnen wollen. Hier käme auch ein Zeitmietvertrag infrage.
Auch der Bewerber mit dem höchsten Einkommen ist nicht zwangsläufig der beste Mieter. Er kann entsprechend hohe Verpflichtungen haben. Grundsätzlich gilt für Mieter: Die Miete sollte ein Drittel des Nettoeinkommens nach Möglichkeit nicht übersteigen. Das gilt auch als Anhaltspunkt für Mieter. In einigen Städten ist das allerdings kaum machbar. Ab 50 % sollten Vermieter nachhaken, ab 75 % sind Mieter sogar in der Aufklärungspflicht. Arbeitslose Mieter sind ebenso vielen Vermietern willkommen, sofern diese die Miete direkt von der Agentur für Arbeit überweisen lassen. Diese Mietzahlungen gehen in der Regel sehr zuverlässig ein.
Auch Ihr Bauchgefühl sollten Sie nicht zu kurz kommen lassen. Wie wirkten z.B. Körpersprache und Tonfall während eines Besichtigungstermins auf Sie? Ist schon die der Erstkontakt kompliziert oder zielführend? Fühlten Sie sich mit einem Interessenten auf einer Wellenlänge oder hatten Sie ein ungutes Gefühl?
Bonität des Mieters überprüfen
Unbezahlte Mieten kommen meistens im Zuge eines Einkommensausfalls (Arbeitsplatzverlust, Scheidung, Unfall …) vor. Um die Risiken zu minimieren, sorgen Sie vor und überprüfen Sie die Bonität Ihres Mieters!
Neben der Vorlage von Einkommensnachweisen gibt es noch drei weitere Wege, die Bonität und Zuverlässigkeit des Mietinteressenten zu beurteilen:
- SCHUFA-Auskunft
- Bürgschaft
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Die SCHUFA-Auskunft können Sie sich vom Bewerber vorlegen lassen oder – wenn Sie Vertragspartner der SCHUFA sind – mit Einwilligung des Bewerbers selbst einholen.
Sonderfall „Mietschuldenfreiheitsbescheinigung“
In dieser soll der bisherige Vermieter eines Interessenten bestätigen, dass sein Mieter die Miete ordnungsgemäß bezahlt hat. Viele neue Vermieter beruhigt das sehr. Doch: Vor-Vermieter sind zur Ausstellung solch einer Bescheinigung gesetzlich nicht verpflichtet. Tun sie dies auch nicht, liegt die Schuld hierfür nicht zwangsläufig auf der Seite des Mieters bzw. Mietinteressenten. Abhilfe kann die Vorlage von Kontoauszügen schaffen, mithilfe derer Bewerber – freiwillig – bestätigen können, dass sie die letzten Monate ihre Miete gezahlt haben.
Auch das beste Auswahlverfahren schützt nie zu 100 % vor Mietausfall. Sie können das Risiko durch die Erhebung wichtiger Fakten und Ihre Menschenkenntnis jedoch auf ein Minimum reduzieren.
Mieter finden Mieterselbstauskunft Vermieten.