Eine Mieterhöhung kann vertraglich in Form einer Staffel- oder Indexmiete vereinbart werden. Ohne vertragliche Regelung ist eine Anpassung an den ortsüblichen Mietspiegel zulässig, wobei eine solche Mieterhöhung dann der Zustimmung des Mieters bedarf. Eine Mieterhöhung wegen Sanierungsarbeiten ist nur zulässig, wenn es sich um Maßnahmen der Sanierung und nicht nur der bloßen Instandsetzung handelt.
Vertraglich vereinbarte Mieterhöhung nach Staffelmiete
Der Mietpreis kann nach frühstens 12 Monaten um einen vertraglich festgelegten Betrag, nicht jedoch um einen beliebigen Prozentsatz, erhöht werden. In Städten mit Mietpreisbremse kann die Mieterhöhung nicht mehr als 10 Prozent betragen.
Vertraglich vereinbarte Mieterhöhung nach Indexmiete
Gemäß § 557b BGB ist der Mietpreis an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt, welcher jährlich aktualisiert wird. Folglich ist es üblich, den Mietpreis jährlich, normalerweise zum Abschlussdatum, zu überprüfen und anzugleichen. Sie können eine Mieterhöhung mit folgender Formel berechnen: Neuer Index / Alter Index x 100 – 100 = prozentuale Indexsteigerung
Beispiel: Wenn der Index zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 108,4 betrug und zum aktuellen Zeitpunkt 112,5 beträgt, berechnen Sie: 112,5 / 108,4 x 100 – 100 = 3,78 %. Wenn die Miete zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses 1000 € betrug, kann sie somit um 37,80 € (= 1000 € x 0,0378 %) erhöht werden, sodass die neue Miete 1037,80 € betragen darf.
Einmal im Jahr, normalerweise zum einjährigen Bestehen des Vertrages, ist es üblich, den Mietbetrag zu überprüfen (Formel: Miete + Neuer Index / alter Index = neuer Mietzins).
Im Mietvertrag wird nur der erste Mietbetrag und die Vereinbarung der Indexmiete eingetragen. Mieterhöhungen nach der Indexmiete müssen unter Nennung der konkreten Miethöhe und der Berechnungsformel gegenüber dem Mieter angekündigt werden. Mieter können sich auf die ortsübliche Mietpreisbremse berufen, falls die Mieterhöhung nach Indexmiete die 10 %-Mietpreisbremse übersteigt.
Mieterhöhung nach ortsüblicher Vergleichsmiete
Eine Mieterhöhung nach ortsüblicher Vergleichsmiete kann alle 15 Monate erfolgen, wobei die Miete innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als um 20 Prozent steigen darf (In manchen Regionen um 15 Prozent).
Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
Bei einer Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen können 11 Prozent der Sanierungskosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Der Mieter ist 3 Monate vor Beginn der Maßnahmen schriftlich in Kenntnis zu setzen. Der Umfang der Maßnahmen, die Dauer, die resultierende Mieterhöhung, künftige Betriebskosten und die Möglichkeit des Widerspruchs wegen Härtefalls sind hierbei anzugeben.
Unterziehen Sie den Mietbetrag einer Überprüfung mit Rentila
Um den Mietbetrag hinsichtlich einer Indexmiete zu überprüfen, gehen Sie auf den Abschnitt Tools, Überprüfung des Mietverhältnisses oder nutzen sie die Aktion rechts in dem Abschnitt Mietverhältnis. Geben Sie das Jahr ein, in welchem die letzte Überarbeitung stattgefunden hat (das voreingestellte Quartal ist dasselbe Datum wie das Datum des Unterzeichnens des Mietvertrages). Wählen Sie durch Ankreuzen des Kästchens die Art aus, nach welcher der Mieter benachrichtigt werden soll:
- Benachrichtigung der Mieters per E-Mail;
- Erstellen Sie einen Brief, der dem Mieter per Post zugestellt wird.
Klicken Sie auf Speichern. Der neue Mietbetrag wird im Mietformular abgespeichert.
Sie könne eine Überprüfung gegebenenfalls abbrechen.
Um die Miete im Falle eines Fehlers oder aus einem anderen Grund zu ändern, gehen Sie in die Rubrik Mieten, klicken die auf Bearbeiten, um das Mietformular zu ändern und den Betrag zu korrigieren.
Rentila ändert keine Mieten, die in der Datenbank bereits generiert wurden. Wenn der Mietbetrag nach einer Überprüfung geändert wurde, wird diese Änderung nur für zukünftige Mieten berücksichtigt.
Manuelle Überprüfung / Änderung
Um eine manuelle Überprüfung des Mietzinses durchzuführen, gehen Sie in die Rubrik Mietverhältnis, klicken Sie auf Bearbeiten, verändern Sie den Mietbetrag, und klicken Sie auf Speichern.
Musterbriefvorlage
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