Wohnungsgeberbestätigung
In Deutschland sind die Vermieter verpflichtet bei der Anmeldung der Mieter mitzuwirken.
Denken Sie bitte daran, für Ihre Mieter Einzugs- bzw. Auszugbescheinigung auszustellen, da jeder Mieter gemäß § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) gesetzlich verpflichtet ist, diese beim Einwohnermeldeamt umgehend nach Ein- bzw. Auszug vorzuzeigen.
So gehen Sie dabei vor:
Nachdem Sie den Mietvertrag unterzeichnet haben und der Mieter erfolgreich eingezogen ist, erstellen Sie für den Mieter die sogennante „Wohnungsgeberbestätigung“ oder „Einzugs-/Auszugsbescheinigung“.
- Ihr Name und Anschrift
- Einzugsdatum des Mieters
- Anschrift der Wohnung
- Namen der meldepflichtige(n) Person(en)