Als Vermieter berechnen Sie Ihren Mietern jeden Monat einen bestimmten Betrag an Nebenkosten (z.B. für Wasser, Gasheizung usw.). Es ist wichtig, einmal im Jahr zu überprüfen, was vom Mieter bezahlt wurde und was Sie als Eigentümer tatsächlich bezahlt haben. Je nach Ergebnis ist es dann notwendig, Folgendes zu tun: entweder die Differenz vom Mieter einzufordern, wenn er zu wenig bezahlt hat, oder ihm Geld zu erstatten, wenn die tatsächlichen Aufwendungen geringer waren als ursprünglich erwartet. Um mehr darüber zu erfahren. Erfahren Sie mehr
Wie passen Sie Mietkosten an?
Zunächst müssen Sie die umlagefähigen Kosten im Abschnitt Finanzen eintragen. Hierzu fügen Sie eine oder mehrere Ausgaben des Typs Erstattungsfähige Kosten hinzu.
Hier ist eine Liste der Ausgaben, die in der Berechnung einbezogen werden:
- Anmeldegebühr
- Elektrizität
- Garten und Landschaftsbau
- Gebühren
- Haushaltsgeräte
- Kreditvermittler
- Reinigung
- Strom-und Gasrechnung
- Wasser
- Wohnungsgebühren
- Andere
Hier ist die Liste der Einnahmen, die bei der Anpassung berücksichtigt werden:
- Die Kosten, die in dem Einkommen des Typs Miete ausgewiesen werden
- Rückerstattete Mietkosten
- Steuerrückerstattung
Um die Mietkosten anzupassen, gehen Sie in die Rubrik Tools, Anpassung der Mietkosten (Hauptmenü auf der linken Seite) oder verwenden Sie die Aktionen auf der rechten Seite in der Rubrik Mietverhältnis. Geben Sie den Zeitraum ein und klicken Sie auf Speichern. Die Anpassung (Betrag und Dokument mit den Details der Transaktionen) wird in der Datenbank gespeichert und in der Rubrik Finanzen angezeigt.
Die Webseite berücksichtigt die Rückstellungen für vom Mieter zu zahlende Gebühren (im Mietvertrag angegebener Betrag) für den gewählten Zeitraum, die umlagefähigen Kosten, und die erzielbaren Beträge, die in der Rubrik Finanzen eingetragen wurden. Dann wird die Differenz berechnet und ein Einkommen oder eine Ausgabe je nach Resultat erstellt.
Wichtig!
Um die Kosten korrekt anpassen zu können, ist es für jede Ausgabe des Typs Erstattungsfähige Kosten notwendig, den erstattungsfähigen Betrag, den Zeitraum und die betreffende Immobilie / Vermietung korrekt einzutragen. Wenn Sie Ihren Rechnungsabschluss mit der Mietkosten-Summe erhalten, erstellen Sie einen neue Ausgabe des Typs „Wohnungseigentumsverwalter: Rechnungsabschluss: Erstattungs-/ Mietaufwendungen“ und geben den erzielbaren Betrag an. Wenn Sie die geschätzten Ausgaben während des Jahres erfasst haben, kreuzen Sie das Kästchen „Richtbetrag“ an, um zu vermeiden, dass sie in der Rubrik Finanzen doppelt aufgeführt werden.
Z.B.: Wenn der Mieter 50 Euro monatliche Gebühren bezahlt hat, hat er Ihnen für 2013 (12 Monate) x 50 Euro an Rückstellungen für Aufwendungen bezahlt = 600 Euro.
Erstellen Sie für 2013 in „Finanzen“ Ausgaben des Typs „Erstattungsfähige Kosten“ für 700 Euro (Mietkosten, ….).
Die Webseite berechnet daher die Differenz zwischen den bezahlten Rückstellungen und den tatsächlichen Aufwendungen für 2013 und fügt einen Betrag von 100 Euro (vom Mieter zu zahlen) hinzu.
Um den Betrag im Falle eines Fehlers oder aus einem anderen Grund zu ändern, klicken Sie auf das Symbol „Bearbeiten“ in der Rubrik FINANZEN und korrigieren Sie den Betrag.
Löschen Sie im Falle eines Fehlers die in der Rubrik „Finanzen“ erstellte Zeile und berechnen Sie die Summe neu.