Kosten

Mieteigentumskosten

Wohnungseigentumsverwalter: Rückstellungen für Gebühren Der Verwalter sendet Ihnen alle 3 Monate die vierteljährlichen Aufwendungen des vorläufigen Budgets (Rückstellungen für Aufwendungen) zu. Einmal im Jahr werden diese Ausgaben entsprechend dem tatsächlichen Budget angepasst. Sie können diese in der Rubrik Finanzen eintragen und eine Ausgabe des Typs Wohnungseigentumsverwalter: Rückstellungen für Kosten erstellen. Sie können während der Erstellung „Gescannte Dokumente hinzufügen“. Wohnungseigentumsverwalter: Rechnungsabschluss Einmal im Jahr schickt Ihnen der Verwalter einen Rechnungsabschluss. Dieser muss den jährlichen Betrag der abzugsfähigen, nicht abzugsfähigen und erstattungsfähigen (Miet-)Kosten enthalten. Sie können diesen in der Rubrik Finanzen eintragen und Ausgaben des Typs Wohnungseigentumsverwalter: Rechnungsabschluss… erstellen. Sie können während Weiterlesen