Mit der Einführung von GoCardless können Ihre Mieter nun einfach und sicher per SEPA-Lastschrift bezahlen. Gehen Sie auf die Webseite von Gocardless, um ein Konto mit Ihrem Namen zu eröffnen. Klicken Sie hier. Nur ein Unternehmen kann ein Konto eröffnen. Kehren Sie zu Mein Konto zurück, dann auf Bank, um Ihr Gocardless-Konto mit Rentila zu verbinden. Klicken Sie hier. Informieren Sie Ihre Mieter über die Einführung dieser Möglichkeit und laden Sie Sie dazu ein, Sie per Lastschrift zu bezahlen. Ziehen Sie die Zahlungen automatisch jeden Monat ein. Die eingezogenen Lastschriftzahlungen werden direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen und die entsprechende Miete Weiterlesen
Miete
Eine Miete wird nicht unter Finanzen angezeigt
Sollte eine Miete nicht unter Finanzen angezeigt sein, überprüfen Sie: dass der Mietvertrag Aktiviert ist, dass der Mietvertrag nicht abgelaufen ist (schauen Sie auf das Ablaufdatum und ob das Kästchen Automatische Verlängerung angekreuzt ist), das Datum der Zahlungsgenerierung, das sie ausgesucht haben. Scheint alles in Ordnung zu sein, so gehen Sie in die Rubrik Mietverhältnis und klicken Sie auf Zahlungen erneuern. Dann wird da System die fehlenden Zahlungen ergänzen.
Bearbeitung einer Miete
Mietbetrag unter Mietverhältnis ändern Um die Höhe der Miete zu ändern, gehen sie in die Rubrik Mietverhältnis, klicken Sie rechts auf Bearbeitung, ändern Sie die Miethöhe und Betriebskosten und klicken Sie dann auf Speichern. Wichtig Die Änderungen werden automatisch für die nächsten Zahlungen übernommen. Die Mieten, die bereits erstellt wurden, müssen manuell unter „Finanzen“ geändert werden. Miete ändern, die bereits eingetragen wurde Um die Miethöhe der Miete, die bereits erstellt wurde zu ändern (zum Beispiel einen Rabatt einzutragen), gehen Sie auf Finanzen, klicken Sie rechts auf Bearbeiten, korrigieren Sie die Miethöhe des Miete und der Betriebskosten und klicken Sie dann Weiterlesen
Überprüfen des Mietpreises
Eine Mieterhöhung kann vertraglich in Form einer Staffel- oder Indexmiete vereinbart werden. Ohne vertragliche Regelung ist eine Anpassung an den ortsüblichen Mietspiegel zulässig, wobei eine solche Mieterhöhung dann der Zustimmung des Mieters bedarf. Eine Mieterhöhung wegen Sanierungsarbeiten ist nur zulässig, wenn es sich um Maßnahmen der Sanierung und nicht nur der bloßen Instandsetzung handelt. Vertraglich vereinbarte Mieterhöhung nach Staffelmiete Der Mietpreis kann nach frühstens 12 Monaten um einen vertraglich festgelegten Betrag, nicht jedoch um einen beliebigen Prozentsatz, erhöht werden. In Städten mit Mietpreisbremse kann die Mieterhöhung nicht mehr als 10 Prozent betragen. Vertraglich vereinbarte Mieterhöhung nach Indexmiete Gemäß § 557b Weiterlesen